Motorradführerschein Dortmund
Fahrschulklassen A
In Vermittlung bieten wir folgende Fahrschulklassen für den Motorradführerschein an:
Fahrschulklasse AM
Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:
- Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg
Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren
Fahrschulklasse A
Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Anmeldung: Mit 23 1/2 Jahren
Der Führerschein der Klasse B schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.
Fahrschulklasse A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren
Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM & A1 mit ein.
Fahrschulklasse A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren
Fahrschulklasse B196 (A1)
Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Führen von Krafträder bis 125 ccm
Vorbesitz: Klasse B, 5 Jahre
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: Nur innerhalb Deutschland
Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW /kg nicht übersteigt.
Beispiel: Wiegt das Motorrad 100 kg (Leergewicht) darf die Leistung maximal 10 kW betragen.
* Diese Führerscheinklassen bieten wir in Vermittlung mit anderen Fahrschulen an.
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